Entwicklung
Gestaltungsplan für eine Zentrumsüberbauung
Das Gestaltungsplangebiet «Hinterdorf» bezeichnet ein grösseres zusammenhängendes Gebiet am Nordwestrand von Besenbüren. Das Areal ist heute grösstenteils unbebaut und weitgehend begrünt, im nordwestlichen Teil grenzt es an die Landwirtschaftszone, im östlichen Bereich schliesst es an die bestehende Schulanlage mit dahinterliegender Bushaltestelle an.
Besenbüren ist im ISOS mit regionaler Bedeutung aufgenommen. Es wird als lockerste bäuerliche Siedlung des Freiamts bezeichnet. Seit dem 19. Jh. hat sich die typologisch interessante Bebauungsstruktur mit lockerer Bautenanordnung, die sich durch ihre Lage und Bebauungsdichte in zwei Teile gliedern lässt entlang dem Strassennetz und mit grossen dazwischenliegenden Grünräumen weitgehend erhalten.
Die Lagequalitäten entstehen durch Situation des leicht abfallenden Hangs, am Rande der Bünzebene. Die räumlichen Qualitäten sind auf lockere, regelmässige Aufreihung der Bauten beidseits der Strassen und durch Wechselspiel von Freiraum und Grünflächen der Umgebung geprägt. Hervorzuheben sind die besonderen architekturhistorischen Qualitäten durch die lockere bäuerliche Siedlung mit interessanter, von grossen Grünflächen geprägter Bebauungsstruktur. Der nordöstliche Bereich der Parzelle 97 liegt in der öffentlichen Zone. Dieser Bereich bleibt im weiteren Projekt unbebaut.
Der Umgang der Bebauung mit der Topographie und der Umgebung ist für das Projekt prägend. Die Höhenentwicklung der Bebauung nimmt Bezug auf die Senke. Die Gebäude am Tiefpunkt des Geländes werden niedriger geplant als zu den Rändern der Parzellen hin. Das Richtprojekt für Haus C, D und E werden als langgestreckte, rechteckige Baukörper mit Satteldach geplant. Haus C und E sind dreigeschossig, Haus D entsprechend der Topographie zweigeschossig. Die Baukörper sind von der Strasse zurückversetzt und treten damit weniger in Bezug zur Umgebung. Die Fenster sind raumhoch geplant. Haus C, D und E erhalten Satteldächer ohne Dachüberstand mit 40° Neigung. Flachgeneigte Lukarnen belichten die Dachgeschosse. Haus C und E werden mit einer Holzverschalung realisiert, Haus D wird verputzt materialisiert. Diese Abwechslung in der Materialisierung dient einer angemessenen Einbettung der Siedlung ins Ortsbild.
Die vorgesetzten Balkone sind ebenfalls an der Längsseite der Häuser angelagert. Sie werden zusammenhängend vor die Fassade gesetzt und auf den Boden abgestellt. Seitlich erhalten sie eine Holzverkleidung und bekommen damit eine körperhafte Wirkung. Sie haben den Charakter einer hölzernen Laube. Die Verwendung von Holzelementen liefert auch hier den Bezug zu Bauten im ländlichen Raum. Es werden 22 Wohnungen geplant: 12 x 3.5-Zimmerwohnungen und 10 x 4.5-Zimmerwohnungen.
Der Arealzugang von der Zentralstrasse aus wird wie eine Hofzufahrt ausgebildet. Sie liegt gegenüber dem denkmalgeschützten Speicher. Auch hier wird eine Linde gesetzt. Ansonsten hat die Bebauung auf Parzelle 97 keinen Strassenbezug. Im Inneren werden vielseitig genutzte, platzartige Bereiche angestrebt. Es werden gemeinschaftliche Freiräume, ökologische Ausgleichsflächen ausgewiesen. Zudem werden private Aussenräume definiert. Die Freiräume sind untereinander mit geschwungenen Fusswegen verbunden. Ein öffentlicher
Fussweg wird bis zum nördlichen Schulbereich geführt. Der Teil der Parzelle 97, der in der öffentlichen Zone liegt wird begrünt. Es werden dort halböffentliche Spielbereiche vorgesehen. Das Gestaltungsplanareal liegt in einer leichten Senke. Die Höhensetzung der Gebäude soll den natürlichen Verlauf des Geländes möglichst lesbar machen. Die Umgebungsgestaltung akzentuiert diese Absicht durch das Ausbilden flacher Böschungen. Die Hauptrichtung des Terrains wird durch böschungsparallele Bepflanzungen mit Wildhecken betont. Die offene Kulturlandschaft wird mit der Siedlung verzahnt.
Bauherrschaft
Baukonsortium «Obstgarten»
Architektur
Hüsser+Partner Architekten AG, Muri
Bauleitung
Hüsser+Partner Architekten AG, Muri
Realisation
2017–2021